07.03.2023
Hecken um und in Bau- und Gewerbegebieten sind wertvoller, sinnvoller und besser im Sinne effizienten Umwelt- und Naturschutzes umsetzbar als die bisher überwiegend vorgenommene Festsetzung von Einzelbäumen auf privaten Grundstücken in Bebauungsplänen.
Hecken bieten natürlichen Lebensraum und Nahrung für eine Vielzahl von Wildtieren wie Vögel, Insekten und Kleinsäugetiere. Wenn ein Bau- oder Gewerbegebiet entwickelt wird, wird oft die natürliche Umgebung zerstört, was zu einem Verlust an Lebensraum und Nahrungsquellen für Tiere führt. Hecken können jedoch dazu beitragen, diesen Verlust zu minimieren und den Tieren und Pflanzen einen sicheren Lebensraum bieten.
Hecken können die Biodiversität erhöhen, indem sie als Lebensraum verschiedene Pflanzen- und Tierarten unterstützen. Sie bieten zudem eine wichtige Verbindung zwischen verschiedenen Lebensräumen und können dazu beitragen, dass Tiere und Pflanzen zwischen den Lebensräumen wandern können.
Hecken können als natürliche Barrieren gegen Wind und Lärm dienen. Sie können helfen, den Lärm von Straßen und Nachbarn zu reduzieren und die Auswirkungen von Wind und Staub auf Häuser und Gärten zu minimieren.
Hecken können dazu beitragen, die Ästhetik eines Baugebiets zu verbessern. Sie können als dekoratives Element verwendet werden und können dazu beitragen, dass das Gebiet natürlicher und grüner ist und erscheint.
Die Festsetzung von Einzelbäumen auf privaten Grundstücken dagegen ist wenig sinnvoll: Einzelbäume sind weniger effektiv als Bäume in Gruppen oder in einem Wald. Sie haben nicht die gleichen Vorteile wie eine Baumgruppe, da sie in der Regel weniger Schatten spenden, weniger Windschutz bieten und weniger zur Verringerung der Luftverschmutzung als Baumgruppen oder Hecken beitragen.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten. Wenn ein Baum allein auf einem Grundstück steht, ist er anfälliger für Krankheiten und Schädlinge als Bäume, die in einer Gruppe wachsen. Wenn ein einzelner Baum krank wird oder von Schädlingen befallen ist, besteht auch die Möglichkeit, dass er andere Bäume in der Nähe infiziert.
Die Festsetzung von Einzelbäumen oder Hecken auf privaten Grundstücken führt regelmäßig zu Vollzugsdefiziten. Das liegt in Landkreisen an der gespaltenen Zuständigkeit von Landkreisgemeinden ( B-Plan; materielles Recht schaffende Körperschaft) und Landkreisen (Bauaufsicht als Exekutive).
Vollzugsdefizite können aus verschiedenen Gründen entstehen:
Wenn es nicht genügend qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter in der zuständigen Verwaltung gibt, kann es zu einem Vollzugsdefizit aus Personalmangel kommen. Es kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen kommen oder sogar dazu führen, dass bestimmte Vorschriften nicht vollständig umgesetzt werden.
Ist die Verwaltung mit begrenzten Ressourcen ausgestattet, sei es Geld, Personal oder Zeit, kann dies dazu führen, dass bestimmte Aufgaben oder Anforderungen nicht erfüllt werden können.
Politische Entscheidungen oder politische Eingriffe in den Verwaltungsprozess können nicht zuletzt dazu führen, dass Vorschriften oder Anforderungen nicht vollständig oder angemessen umgesetzt werden.
Veraltete oder unklare Gesetze und Verfahren können zu Problemen führen, insbesondere wenn es um die Umsetzung von Vorschriften geht.
Verwaltungsrecht ist komplex und in der Durchsetzung bisweilen langwierig.
Rechtsbehelfe der Grundstückseigentümer gegen die Festsetzungen im Baubescheid behindern oft die zügige Umsetzung von Verwaltungsakten.
Wenn ein Bebauungsplan ( durch die Gemeinde Edemissen ) beschlossen oder ein Verwaltungsakt ( Baugenehmigung durch den Landkreis) erlassen wird, haben davon betroffene und berechtigte Adressaten das Recht, Widerspruch einzulegen oder dies vor Gericht anzufechten. Wenn ein Widerspruch eingelegt oder eine Klage erhoben wird, muss die Gemeinde, bzw. die zuständige Verwaltung den Beschluss oder den Vollzug möglicherweise aussetzen, bis das Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Dies kann dazu führen, dass die Umsetzung um Jahre verzögert wird.
Zusätzlich können Rechtsbehelfe auch dazu führen, dass die Verwaltungen mehr Zeit und Ressourcen für die Umsetzung aufwenden müssen. Wenn ein Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung von einer gerichtlichen Instanz für mangelhaft oder unzulässig erklärt wird, können die Gemeinde und die zuständigen Verwaltungen zur Berichtigung oder Überarbeitung gezwungen sein, den Bebauungsplan (Gemeinde Edemissen ) oder den Verwaltungsakt (Baugenehmigung, Landkreis) zu überarbeiten oder neu zu erlassen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Daher ist es wichtig, dass die Gemeinde und die zuständigen Verwaltungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen und Verwaltungsakten berücksichtigen, die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen und Klagen zu minimieren oder zu vermeiden und die Wirksamkeit dessen, was gewollt ist ( in diesem Falle ökologische Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ), effizient und effektiv zu gestalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das absehbare Vollzugsdefizit im Erlass von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen auf Privatgrundstücken in Baugebieten auf eine Vielzahl von Faktoren zurückgeführt werden kann, die von Personalmangel über komplexe Rechtsvorschriften bis hin zu politischen Entscheidungen und veralteten oder langwierigen Verfahren reichen können.
Die Realisierung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde sollte daher grundsätzlich z.B. im Zuge eines Bebauungsplanes so geregelt werden, dass diese überwiegend um oder in den Baugebieten von der Kommune auf öffentlichen Flächen realisiert werden: Dies geschieht am besten durch gut geplante, ökologisch wirksame Hecken um oder in Bau- oder Gewerbegebieten. In den Hecken sollten auch Bäume vorgesehen werden.
Die Kosten für benötigte Flächen und Pflanzungen, sowie die Pflege sind Erschließungskosten und werden kapitalisiert z.B. über den Preis für das Baugrundstück umgelegt.
Insgesamt sind Hecken in und um Baugebiete äusserst wertvoll und im Grunde unverzichtbar, da sie die Umwelt, die Biodiversität und die Ästhetik verbessern, eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen und dem Klimaschutz Rechnung tragen.
Die Gemeinde Edemissen sollte in Zukunft entsprechend bei der Regelung der Festsetzungen in Bebauungsplänen verfahren.
Admin - 12:32 @ Allgemein, Umweltschutz und Klimaschutz
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"Im Bewusstsein der Begrenztheit der Möglichkeiten nicht davon ablassen, das Mögliche zu tun, soviel Steine auch im Weg liegen.“ (frei nach Camus)
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