Am 22. November 2021 stellte ich der Verwaltung zu diesem -an sich ja erfreulichem- Projekt einige Fragen.
Die Verwaltung war in der Ratssitzung am 21.02.2022 der Auffassung, sie habe die Fragen bereits in einem Gespräch beantwortet, dass ich in der Gemeindeverwaltung geführt habe!
Das hatte ich anders in Erinnerung, denn es war bei weitem nicht so.
Gemäß § 56 NKomVG (Antragsrecht, Auskunftsrecht) kann zur eigenen Unterrichtung jeder Abgeordnete von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune verlangen, selbst wenn die Verwaltung oder die Mehrheit des Rates dies nicht möchten.
Ich habe also nachgehakt.
Am 14.03.2022, also 112 Tage nach Eingang meiner Fragen, hat die Verwaltung mir endlich in einer E-Mail Antworten geschickt, die ich erst einmal auswerten möchte.
Ich kann jetzt schon verraten, die Antworten sind von meisterhafter Kürze.
Und: Ich komme darauf zurück.
Die Fragen können hier nachgelesen werden:
Antrag 003 vom 22. November 2021: Bitte um Beantwortung von Fragen zum Dorfgemeinschaftshaus Alvesse