19.04.2022
Am 05. April 2022 reichte ich einen Antrag auf Optimierung der Abfallsammelstelle am gemeindlichen Friedhof ein.
Bürger der Gemeinde hatten mich auf schlechte Zustände der Müllsammelstelle auf dem Friedhof angesprochen.
Überquellende Müllbehälter, Fehleinwürfe, zu seltene Entleerung der Behälter, usw.
Ich hatte der Gemeinde im Schreiben noch angeboten, für Fragen der Umsetzung und Praktikabilität auf Wunsch zur Verfügung zu stehen.
Am 14.04.2002 erhielt ich von der Gemeindeverwaltung eine Antwort.
Zunächst wurde ich belehrt, dass der Betrieb des Friedhofes und die damit einhergehende Organisation des Abfalles ein Geschäft der laufenden Verwaltung, § 85 Abs. 1 NKOMVG ist.
So aufgeschlaut, ging es dann für mich Ratsherr weiter.
Mir wurde mitgeteilt, dass der jahrzehntelange Praxisbetrieb leider von den meisten theoretischen Möglichkeiten zur Optimierung der Abfallsammelstelle abweicht.
Mir wurde weiter mitgeteilt, dass es eine Friedhofssatzung gibt.
Frage: Wer kennt die? Ist sie öffentlich ausgehängt?
Das Schreiben endete mit der Feststellung, dass rund 40 % der angedienten Abfälle auf dem Friedhof Edemissen friedhofsfremd sind, und aus Hausmüll, privaten Gartenabfällen wie Rasenschnitt bis hin zu benutztem Kleintierstreu bestehen.
Der allerletzte Satz direkt danach hieß dann: “Ich bedanke mich für Ihre Anregungen und nehme sie zur Kenntnis.”
Donnerwetter.
Und was passiert nun weiter?
Gedenkt die Gemeindeverwaltung etwas gegen diesen Müllunsinn zu tun?
Die mich kontaktierenden Bürgerinnen und Bürger erwarten doch zu recht von den Behörden, dass solche Missstände angegangen werden und zumindest Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit und ggfls. auch Sanktionen in Betracht gezogen werden.
Wozu wird eine Friedhofssatzung erlassen, wenn sie nicht konsequent umgesetzt wird?
Welche Kontrollen werden durchgeführt?
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln und in diesem Fall an die Satzung halten, haben das Nachsehen und so wird das falsche Verhalten toleriert und quasi belohnt.
Das ist nicht gut für unser Gemeinwesen.
Ja, es macht Arbeit, diese Dinge immer wieder neu auszurichten, aber wenn man als Behörde Regeln aufstellt, muss die Behörde dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.
Oder man lässt es gleich sein.
Ich werde die Angelegenheit in der nächsten Umweltausschusssitzung zur Sprache bringen und von der Verwaltung erfragen, was sie konzeptionell und praktisch gegen diesen mehr als unerfreulichen Umstand zu tun gedenkt.
Admin - 20:18 @ Allgemein, Bürgernahe Politik, Umweltschutz und Klimaschutz
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"Im Bewusstsein der Begrenztheit der Möglichkeiten nicht davon ablassen, das Mögliche zu tun, soviel Steine auch im Weg liegen.“ (frei nach Camus)
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