Hier ist zu lesen, was mich gerade so bewegt. 

13.04.2021

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz wegen Ausgangsbeschränkung im Landkreis Peine abgelehnt – Klage bleibt aufrechterhalten

Das von Klägern beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereichte Ersuchen um einstweiligen Rechtsschutz gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ist abgelehnt worden. 
Dies wurde gestern vom Verwaltungsgericht fernmündlich mitgeteilt, allerdings ohne Angabe von Gründen.
Für mindestens zwei Kläger stellt diese gerichtliche Entscheidung jedoch keinen Grund dar, die gleichzeitig eingereichte Klage gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Peine vom 30.03. zurückzunehmen. 
Diese wird nun mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der nächtlichen Ausgangssperre im Nachhinein weiterverfolgt werden. 
Die beiden Kläger halten an ihrer Rechtsauffassung und deren Begründung fest. [Mehr lesen…]

Admin - 16:46 @ Corona


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